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Fachwerkerausbildung



  1. Bei der Fachwerkerausbildung wird in anerkannten Berufen nach den Regelungen des § 66 BBiG und § 42 m HwO ausgebildet. Im Unterschied zur „Vollausbildung“ sind die theoretischen Anforderungen reduziert. Die Abschlussprüfungen werden abgelegt bei der Handwerkskammer (HWK) oder bei der Regierung von Unterfranken.

  2. Die Fachwerkerausbildung wendet sich an lernschwache Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem Besuch der Förderschule meist eine berufsvorbereitende Maßnahme erfolgreich durchlaufen haben.

  3. Wir bieten die Fachwerkerausbildung ausschließlich mit Internatsunterbringung in 4 verschiedenen Berufen an.

  4. Interessenten wenden sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Sie prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Liegen Sie vor, werden die Kosten für Förderung, Unterkunft und Verpflegung, Familienheimfahrten und Ausbildungsgeld übernommen.

  5. Die Ausbildung dauert 3 Jahre; bei gutem Abschluss ist u.U. eine Weiterbildung zum Vollberuf möglich.

  6. Die im Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen Fertigkeiten und Kenntnisse werden durch unsere Ausbilder/Ausbilderinnen in den Werkstätten, dem Berufsschulunterricht und dem Fachwerkerunterricht vermittelt

  7. Eine wichtige Rolle spielt auch die Vermittlung von persönlichen Fähigkeiten (Sozialkompetenz), wie Zusammenarbeit, Konfliktfähigkeit, Verantwortung, Selbständigkeit und eigenständige Lebensführung. Hierzu dient vor allem die Internatsunterbringung.

  8. Sozialpädagogische Begleitung und bei Bedarf psychologische Hilfen ergänzen die Förderung.