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Aufnahmeverfahren in der BvB



  1. Interessenten wenden sich an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die für ihren Wohnort zuständig ist. Sie prüft die Voraussetzungen für eine Teilnahme. Liegen Sie vor, werden die Kosten für Förderung, Unterkunft und Verpflegung, Familienheimfahrten und Ausbildungsgeld übernommen. In Einzelfällen kommt auch eine Finanzierung durch das örtlich zuständige Jugendamt in Frage.

  2. Nach der Kontaktaufnahme mit der Berufsberatung kann jeder Interessent, die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte mit uns telefonisch einen persönlichen Informationstermin vereinbaren. Wir erläutern bei diesem Termin in unserem Haus die Ziele und den Ablauf der Förderung. Bei einem Rundgang durch die Werkstätten und das Internat kann sich jeder selbst ein Bild von den Förderbedingungen, den Anforderungen und Möglichkeiten machen. Es können dabei sicher noch offene Fragen beantwortet werden. Nach dem Informationstermin wird die Berufsberatung über die Entscheidung des Interessenten informiert.

  3. Eine Aufnahme erfolgt meist Anfang September, nach Entlassung aus der 9. Klasse. Die Aufnahme kann aber auch - wenn die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist - zu jedem anderen Zeitpunkt erfolgen. Nach der Information und Anmeldung durch die Berufsberatung bei der Arbeitsagentur ist dies meist bereits nach wenigen Tagen möglich.