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Zielsetzungen



  1. Die Zielsetzungen ergeben sich im wesentlichen aus den §§ 27 i.V.m. 34, ggf. 35a und 41 SGB VIII. Neben der gezielten pädagogischen/heilpädagogischen Förderung geht es insbesondere auch um die berufliche Vorbereitung, Ausbildung und Beschäftigung.

  2. Die individuellen Zielsetzungen und Hilfsangebote werden im Hilfeplan vereinbart. Schwerpunkte, des auf längere Zeit angelegten Lebens in der Wohngruppe sind:

  3. Förderung und Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung (Sozialkompetenz, Selbstwertgefühl, Identität).

  4. Förderung des Lern- und Leistungsverhaltens, Erlangen des Hauptschulabschlusses

  5. Entwicklung eines altersadäquaten Freizeitverhaltens

  6. Eigenverantwortung übernehmen für das persönliche Umfeld (Zimmer, Mobiliar, Wäsche), den eigenen Körper (Gesundheit, Hygiene)

  7. Erlernen und Einüben von vielfältigen Alltagsanforderungen (Kochen, Putzen Waschen, Umgang mit Behörden, usw.)

  8. Vermittlung von grundlegenden beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten und Schlüsselqualifikationen

  9. Vermittlung einer realistischen Einschätzung der beruflichen Möglichkeiten

  10. Vorbereitung auf eine Arbeitnehmertätigkeit bzw. Ausbildung in unserer BvB

  11. Absolvierung einer Fachwerkerausbildung bei uns.

  12. Absolvierung einer Berufsausbildung oder Ausübung einer Arbeitnehmertätigkeit außerhalb der Einrichtung

  13. Übergang in eine betreute Wohnform, z.B. IbW

  14. Verbesserung des Eltern – Kind - Verhältnisses

  15. Zunehmende Verselbständigung, eigenständige Lebensführung