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Internes betreutes Wohnen


  1. Neben dem Wohnen im Internat oder der heilpädagogischen Wohngruppe bieten wir für männlich Jugendliche und junge Erwachsenen noch eine weitere differenzierte Wohnform.
    Es handelt sich hierbei um eine Form der Hilfe zur Erziehung (§§ 27 i.V. mit 34 oder 41 SGB VIII). Für die Finanzierung sind deshalb die Jugendämter zuständig.



  2. Bei Interesse wendet man sich an das örtlich zuständige Jugendamt. Fragen beantworten wir gerne. Diese Wohnform kommt in Frage für junge Menschen, die z.B. bei uns zunächst in der heilpädagogischen Wohngruppe gefördert wurden und sich, insbesondere auch im beruflichen Bereich (z.B. bei einer Fachwerkerausbildung) zunehmend verselbständigt haben.




  3. Auch für externe junge Menschen, die z.B. eine Ausbildung absolvieren und zu Hause nicht mehr wohnen können, kann diese Wohnform in Frage kommen. Sie bekommen nach ihrem individuellen Bedarf die notwendigen „Hilfen zur Selbsthilfe“. Eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr - die Bushaltestelle liegt vor dem Haus - ermöglicht große Mobilität (Aschaffenburg, wie Miltenberg sind in ca. 40 Minuten zu erreichen).




  4. Die Räume des IbW befinden sich nicht in unserem Wohnheim sondern in einem separaten Gebäude („Mühlengebäude“). Dies hat den Vorteil, dass es dort möglich ist weg von den anderen Zielgruppen eigenständig zu leben. Andererseits kann man aber auch durch die kurzen Wege, z.B. an Freizeitangeboten der Heimbewohner teilnehmen oder zum Mittagessen (z.B. bei einer Fachwerkerausbildung im Haus) in den Speisesaal gehen.




  5. Die Bewohner haben ein eigenes Zimmer mit SAT-TV. Es kann individuell eingerichtet werden. Hierbei helfen vor allem unsere Meister im Werkbereich. Küche, Dusche und Toilette teilen sich 2 Bewohner.